topplus Fristverlängerung beantragt

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll auf 1. März 2026 verschoben werden

Agrarpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verständigt. Sie verschieben die Frist zur Umsetzung vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich Agrarpolitiker von Union und SPD gestern in Berlin geeinigt.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll bereits am kommenden Mittwoch (28. Mai) vom Kabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Fristverschiebung gibt Zeit zur Überarbeitung

Damit reagiert die Regierung auf den Vorschlag der Agrarministerkonferenz aus dem März diesen Jahres, die Fristen zu verschieben. Diese hatten eine Frist bis zum 1. Januar 2026 gefordert. Der Gesetzesentwurf gibt also nochmals mehr Zeit.

Nun wollen Union und SPD konkrete Maßnahmen benennen, mit denen man das Gesetz verbessern will. Laut Koalitionsvertrag soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette“ grundsätzlich reformiert werden. Ziel soll sein, das Gesetz praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.

Zuletzt reagierte die Branche grundsätzlich positiv auf die angedachte Verschiebung des Gesetzes, doch es gibt weiterhin zahlreiche kritische Stimmen zum Gesetz als solchen sowie geforderten Anpassungen.

Weitere Reaktionen und Leserstimmen finden Sie hier:

Öko-Regelungen erst für 2027 geplant

Verständigt hat sich die Koalition zudem darauf, die neuen Öko-Regelungen „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ nicht wie bislang vorgesehen bereits im kommenden Jahr, sondern erst 2027 einzuführen. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz soll dafür ebenfalls kurzfristig geändert werden.

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