Derzeit gilt bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein generelles Verbringungsverbot für Schweine und bestimmte Erzeugnisse aus betroffenen Regionen. Nur unter strengen Auflagen dürfen Tiere zur Schlachtung transportiert werden. Die Folge: wirtschaftliche Verluste, überfüllte Ställe und verzögerte Schlachtungen.
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte macht erneut Druck auf die EU-Kommission: Das europäische Tiergesundheitsrecht müsse dringend überarbeitet werden, um Schweinehalter in ASP-Sperrzonen wirtschaftlich zu entlasten und unnötiges Tierleid zu vermeiden.
Kürzere Sperrzeiten, kleinere Sperrzonen
Staudte fordert daher eine zeitliche Verkürzung der Sperrmaßnahmen, kleinere Sperrzonen bei nachgewiesener ASP-Freiheit und mehr Möglichkeiten, Fleisch von gesunden Tieren aus diesen Regionen zu vermarkten.
„Es darf nicht sein, dass Fleisch gesunder Tiere entsorgt wird, obwohl es für den Verzehr unbedenklich ist“, betont sie. Voraussetzung sei dabei stets die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Staudte der EU-Kommission ein Positionspapier übergeben, das gemeinsam mit Veterinärbehörden und Interessenverbänden erstellt wurde. Die aktualisierte Fassung ist nun online abrufbar: Niedersächsisches Positionspapier zur Afrikanischen Schweinepest | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz