Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Im gesamten Landkreis gelten ab sofort keine Leinenpflicht für Hunde und kein Wegegebot mehr. Damit wird der Zugang zur Natur wieder einfacher und unbeschwerter.
Weniger Jagdauflagen in Sperrzone II
Auch für die Jägerschaft bringt die neue Allgemeinverfügung Entlastungen: In der Sperrzone II gelten künftig gelockerte Vorschriften. Zwar bleiben Bewegungs- und Erntejagden weiterhin untersagt, der Einsatz von Schalldämpfern wird jedoch nur noch empfohlen. Die Einhaltung zentraler Biosicherheitsmaßnahmen ist weiterhin erforderlich.
Das Hauptziel bleibt, die Wildschweinpopulation nachhaltig zu verringern und so das Risiko einer weiteren Ausbreitung der ASP zu senken. Wildschweine, die im Kerngebiet erlegt werden, sind nach wie vor zum Kadaversammelplatz in Roßdorf (Industriestraße 12) zu bringen. Nur dort erhalten Jägerinnen und Jäger den notwendigen Entsorgungsnachweis zur Beantragung der weiterhin gewährten Schussprämie von 200 € pro Tier.
Erleichterungen bei der Erntevorbereitung
Für schweinehaltende Betriebe ändern sich durch die neue Verfügung nichts – die bisherigen Vorgaben bleiben bestehen. Für andere landwirtschaftliche Betriebe entfällt jedoch eine wesentliche Auflage: Drohnenflüge vor der Ernte sind künftig nicht mehr vorgeschrieben. Auch die Forstwirtschaft profitiert – die bisherigen Einschränkungen werden weitgehend aufgehoben, was die Pflege und Nutzung der Wälder erheblich erleichtert.
Kerngebiet wird ausgeweitet
Wegen neuer ASP-Nachweise wird das bestehende Kerngebiet in östlicher Richtung bis zur Bundesstraße 38 erweitert. Dort ist der Festzaun inzwischen vollständig geschlossen und sichert das Gebiet nach außen hin ab.