In der niederländischen Gemeinde Oldenzaal, Provinz Overijssel, wurde bei Tauben in einer Hobbyhaltung die Newcastle-Krankheit (ND = Newcastle Disease) nachgewiesen. Das hat auch Auswirkungen auf Geflügelbetriebe in der Grafschaft Bentheim.
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die neben Tauben vor allem Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse und weitere Vogelarten befallen kann. Da das Krankheitsbild an die Geflügelpest erinnert, ist sie auch als atypische Geflügelpest bekannt. Infizierte Tiere scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus, so dass es sich sehr schnell ausbreiten kann. In Deutschland müssen Geflügelhalter ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger der Newcastle-Krankheit impfen lassen. Diese Impfpflicht besteht auch für Hobbyhaltungen und Kleinstbestände.
Überwachungszone reicht bis nach Deutschland
Zum Schutz der Geflügel haltenden Betriebe rund um den Ausbruchsbetrieb haben die niederländischen Behörden entsprechend dem EU Tiergesundheitsrecht eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich dabei bis in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein. Betroffen sind Teile der Obergrafschaft. Das Veterinäramt des Landkreises führt aktuell klinische Untersuchungen in den Betrieben innerhalb der Überwachungszone durch.
Tiere müssen im Stall bleiben
In dem Bereich der Grafschafter Überwachungszone befinden sich ca. 20 Geflügelhaltungen mit rd. 2,2 Mio. Tieren. Hier gilt eine Aufstallungspflicht. Weiterhin ist unter anderem eine Teilausstallung von Geflügel untersagt.