Die europäischen Antisubventionsmaßnahmen gegen argentinischen Biodiesel wurden von der EU-Kommission um fünf Jahre verlängert. Auf Einfuhren von Biodiesel aus dem südamerikanischen Land gelten damit weiterhin unternehmensspezifische Zölle in Höhe von 25 bis 33,4%. Eine entsprechende Durchführungsverordnung trat am Mittwoch (7.5.) in Kraft.
Die Ausgleichsmaßnahmen der EU gelten bereits seit 2019 und wurden nach einer Antidumpinguntersuchung im Jahr zuvor verhängt. Argentinien subventioniert die heimischen Biodieselerzeuger laut EU auf eine marktverzerrende Weise. Durch die Zölle sollen Wettbewerbsnachteile für europäische Produzenten ausgeglichen werden. Die Kommission leitete im Februar 2024 eine Auslaufüberprüfung ein, die aber offensichtlich nicht zum Ende der Zölle geführt hat.