Will ein Händler Getreide kaufen, muss er sich seit letztem Jahr vorher erkundigen, ob der Landwirt das Sortenrecht bei der Produktion beachtet hat. Einige Händler haben jetzt angekündigt, nur Getreide anzunehmen, für das die STV-Erntegutbescheinigung vorliegt.
Diese Plattform der SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV) ist unter Landwirten aber umstritten, wie unsere top agrar-Umfrage zeigt.
Die Landwirte verweisen darauf, dass es auch Händler gibt, die sich mit einer Erntegut-Erklärung zufrieden geben.
Der RWZ reicht eine Erklärung
Ein Beispiel ist Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG aus Köln, die auf eine Anfrage von top agrar antwortete:
„Die RWZ möchte für ihre Kunden einen möglichst geringen Bürokratieaufwand. Sofern uns der landwirtschaftliche Unternehmer schriftlich bestätigt, sich an die geltenden rechtlichen Vorgaben zu halten, besteht unsererseits keine Veranlassung, dieser Erklärung nicht zu glauben. Die Kunden wurden zur Ernteguterklärung angeschrieben, nochmals bezüglich der rechtlichen Hintergründe informiert und gebeten, diese zu bestätigen. Alternativ ist auch die Bestätigung über die Erntegutbescheinigung der STV möglich.“
Streit läuft heiß: Erklärung oder Bescheinigung?
Das Sortenschutzrecht beachtet hat ein Landwirt, der die Nachbaugebühr gezahlt, Z-Saatgut oder freie Sorten bzw. Sorten, deren Sortenschutz ausgelaufen ist, angebaut hat. Wie genau der Handel von den liefernden Landwirten einen rechtssicheren Nachweis erhalten kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Ernteguturteil aber nicht festgelegt. Deshalb haben sich verschiedene Ansätze entwickelt. Die SaatgutTreuhandverwaltungs GmbH (STV), die auch die Nachbaugebühren einsammelt, bietet eine Lösung über ihre sog. Erntegut-Bescheinigung an. Landwirte müssen hier ihre Anbaudaten, GAP-Flächenverzeichnisse und Saatgutbelege auf der Webseite www.erntegut-bescheinigung.de eingeben oder einer Stichprobenüberprüfung zustimmen. Aus Sicht des Deutschen Raiffeisen Verbandes ist die Erntegutbescheinigung der STV die sicherste Variante, weil die STV dann keine Ansprüche mehr gegen den Händler erhebt.
Für viele Landwirte ist die STV-Erntegutbescheinigung aber übertriebene Bürokratie und Datensammlung. Auch die IG Nachbau rät von der STV-Erntegutbescheinigung ab. Sie verweist auf ihre eigene Erklärung, die Landwirte per E-Mail bei dem Verband abrufen können. Die STV frage laut IG Nachbau in der Erntegutbescheinigung Daten ab, auf die sie keinen Anspruch haben dürfte. Das gelte auch für die Informationen zum Anbau von Sorten, deren Sortenschutz ausgelaufen ist, von freien Sorten, von geschützten Sorten, die von Züchter außerhalb des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter und der STV anbieten, von Populationssorten oder auch Erhaltungssorten.